gemeindeverwaltung Gemeinde Zeihen

Arbeitslosengeld in Zeihen

Gemeinde Zeihen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zeihen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zeihen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zeihen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zeihen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zeihen
Bahnhofstrasse 4
5079 Zeihen
Schweiz

Telefon:

062 867 40 40

Webseite:

www.zeihen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@zeihen.ch

Fax:

062 867 40 49

Zeihen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zeihen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zeihen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zeihen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zeihen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zeihen. Telefon: 062 867 40 40 - E-mail: gemeindeverwaltung@zeihen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zeihen: www.zeihen.ch

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