gemeindeverwaltung Gemeinde Le Vaud

Arbeitslosengeld in Le Vaud

Gemeinde Le Vaud

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Le Vaud ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Le Vaud. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Le Vaud :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Le Vaud wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Le Vaud

1261 Le Vaud
Schweiz

Telefon:

022 366 25 62

Webseite:

www.levaud.ch

Email:

greffe@levaud.ch

Fax:

022 366 45 26

Le Vaud - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Le Vaud, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Le Vaud oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Le Vaud erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Le Vaud

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Le Vaud. Telefon: 022 366 25 62 - E-mail: greffe@levaud.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Le Vaud: www.levaud.ch

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