gemeindeverwaltung Gemeinde Le Lieu

Arbeitslosengeld in Le Lieu

Gemeinde Le Lieu

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Le Lieu ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Le Lieu. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Le Lieu :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Le Lieu wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Le Lieu
Administration communale
1345 Le Lieu
Schweiz

Telefon:

021 841 11 20

Webseite:

www.lelieu.ch

Email:

greffe@lelieu.ch

Fax:

021 841 13 52

Le Lieu - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Le Lieu, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Le Lieu oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Le Lieu erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Le Lieu

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Le Lieu. Telefon: 021 841 11 20 - E-mail: greffe@lelieu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Le Lieu: www.lelieu.ch

Andere Dienstleistungen