Arbeitslosengeld in La Tour-de-Peilz |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in La Tour-de-Peilz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Tour-de-Peilz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in La Tour-de-Peilz : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde La Tour-de-Peilz Telefon: 021 977 01 11 Webseite: www.la-tour-de-peilz.ch Email: greffe.municipal@la-tour-de-peilz.ch Fax: 021 977 01 15
La Tour-de-Peilz - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde La Tour-de-Peilz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in La Tour-de-Peilz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in La Tour-de-Peilz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
|