gemeindeverwaltung Gemeinde La Sarraz

Arbeitslosengeld in La Sarraz

Gemeinde La Sarraz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in La Sarraz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Sarraz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in La Sarraz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde La Sarraz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde La Sarraz
Grand-Rue 1
1315 La Sarraz
Schweiz

Telefon:

021 866 02 20

Webseite:

www.lasarraz.ch

Email:

commune@lasarraz.ch

Fax:

021 866 02 27

La Sarraz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde La Sarraz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in La Sarraz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in La Sarraz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in La Sarraz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde La Sarraz. Telefon: 021 866 02 20 - E-mail: commune@lasarraz.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde La Sarraz: www.lasarraz.ch

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