gemeindeverwaltung Gemeinde La Rippe

Arbeitslosengeld in La Rippe

Gemeinde La Rippe

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in La Rippe ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Rippe. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in La Rippe :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde La Rippe wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde La Rippe
Rue des 4 Fontaines 2
1278 La Rippe
Schweiz

Telefon:

022 367 15 00

Webseite:

www.larippe.ch

Email:

la_rippe@bluewin.ch

Fax:

022 367 24 17

La Rippe - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde La Rippe, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in La Rippe oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in La Rippe erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in La Rippe

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde La Rippe. Telefon: 022 367 15 00 - E-mail: la_rippe@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde La Rippe: www.larippe.ch

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