gemeindeverwaltung Gemeinde Wittnau

Arbeitslosengeld in Wittnau

Gemeinde Wittnau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wittnau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wittnau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wittnau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wittnau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wittnau
Oberer Kirchweg 8
5064 Wittnau
Schweiz

Telefon:

062 865 67 20

Webseite:

www.wittnau.ch

Email:

gemeindekanzlei@wittnau.ch

Fax:

062 865 67 29

Wittnau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wittnau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wittnau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wittnau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wittnau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wittnau. Telefon: 062 865 67 20 - E-mail: gemeindekanzlei@wittnau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wittnau: www.wittnau.ch

Andere Dienstleistungen