gemeindeverwaltung Gemeinde Baulmes

Arbeitslosengeld in Baulmes

Gemeinde Baulmes

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Baulmes ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Baulmes. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Baulmes :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Baulmes wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Baulmes
Hôtel de Ville 9
1446 Baulmes
Schweiz

Telefon:

024 459 15 66

Webseite:

www.baulmes.ch

Email:

info@baulmes.ch

Fax:

024 459 19 64

Baulmes - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Baulmes, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Baulmes oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Baulmes erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Baulmes

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Baulmes. Telefon: 024 459 15 66 - E-mail: info@baulmes.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Baulmes: www.baulmes.ch

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