gemeindeverwaltung Gemeinde Aarburg

Arbeitslosengeld in Aarburg

Gemeinde Aarburg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Aarburg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Aarburg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Aarburg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Aarburg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Aarburg
Rathaus, Städtchen 37
4663 Aarburg
Schweiz

Telefon:

062 787 14 20

Webseite:

www.aarburg.ch

Email:

verwaltung@aarburg.ch

Fax:

062 787 14 10

Aarburg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Aarburg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Aarburg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Aarburg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Aarburg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Aarburg. Telefon: 062 787 14 20 - E-mail: verwaltung@aarburg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Aarburg: www.aarburg.ch

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