gemeindeverwaltung Gemeinde Unterkulm

Arbeitslosengeld in Unterkulm

Gemeinde Unterkulm

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Unterkulm ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Unterkulm. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Unterkulm :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Unterkulm wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Unterkulm
Hauptstrasse 22
5726 Unterkulm
Schweiz

Telefon:

062 768 82 40

Webseite:

www.unterkulm.ch

Email:

gemeinde@unterkulm.ch

Fax:

062 768 82 42

Unterkulm - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Unterkulm, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Unterkulm oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Unterkulm erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Unterkulm

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Unterkulm. Telefon: 062 768 82 40 - E-mail: gemeinde@unterkulm.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Unterkulm: www.unterkulm.ch

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