gemeindeverwaltung Gemeinde Paradiso

Arbeitslosengeld in Paradiso

Gemeinde Paradiso

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Paradiso ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Paradiso. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Paradiso :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Paradiso wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Paradiso
Via delle Scuole 23
6900 Paradiso
Schweiz

Telefon:

091 985 04 11

Webseite:

www.comune-paradiso.ch

Email:

comune.paradiso@ticino.com

Fax:

091 985 04 06

Paradiso - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Paradiso, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Paradiso oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Paradiso erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Paradiso

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Paradiso. Telefon: 091 985 04 11 - E-mail: comune.paradiso@ticino.com oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Paradiso: www.comune-paradiso.ch

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