gemeindeverwaltung Gemeinde Uerkheim

Arbeitslosengeld in Uerkheim

Gemeinde Uerkheim

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Uerkheim ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Uerkheim. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Uerkheim :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Uerkheim wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Uerkheim

4813 Uerkheim
Schweiz

Telefon:

062 739 55 20

Webseite:

www.uerkheim.ch

Email:

kanzlei@uerkheim.ch

Fax:

062 739 55 21

Uerkheim - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Uerkheim, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Uerkheim oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Uerkheim erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Uerkheim

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Uerkheim. Telefon: 062 739 55 20 - E-mail: kanzlei@uerkheim.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Uerkheim: www.uerkheim.ch

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