gemeindeverwaltung Gemeinde Cresciano

Arbeitslosengeld in Cresciano

Gemeinde Cresciano

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Cresciano ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Cresciano. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Cresciano :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Cresciano wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Cresciano
In Pièza
6705 Cresciano
Schweiz

Telefon:

091 863 12 75

Webseite:

www.cresciano.ch

Email:

Segretario@Cresciano.ch

Fax:

091 863 37 22

Cresciano - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Cresciano, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Cresciano oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Cresciano erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Cresciano

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Cresciano. Telefon: 091 863 12 75 - E-mail: Segretario@Cresciano.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Cresciano: www.cresciano.ch

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