gemeindeverwaltung Gemeinde Tägerig

Arbeitslosengeld in Tägerig

Gemeinde Tägerig

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Tägerig ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Tägerig. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Tägerig :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Tägerig wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Tägerig
alte Poststrasse 6
5522 Tägerig
Schweiz

Telefon:

056 481 90 40

Webseite:

www.taegerig.ch

Email:

einwohnerkontrolle@taegerig.ch

Fax:

056 481 90 41

Tägerig - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Tägerig, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Tägerig oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Tägerig erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Tägerig

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Tägerig. Telefon: 056 481 90 40 - E-mail: einwohnerkontrolle@taegerig.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Tägerig: www.taegerig.ch

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