gemeindeverwaltung Gemeinde Bosco/Gurin

Arbeitslosengeld in Bosco/Gurin

Gemeinde Bosco/Gurin

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bosco/Gurin ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bosco/Gurin. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bosco/Gurin :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bosco/Gurin wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bosco/Gurin

6685 Bosco/Gurin
Schweiz

Telefon:

091 754 14 16

Webseite:

www.bosco-gurin.ch

Email:

comune-gurin@freesurf.ch

Fax:

091 754 14 16

Bosco/Gurin - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bosco/Gurin, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bosco/Gurin oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bosco/Gurin erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bosco/Gurin

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bosco/Gurin. Telefon: 091 754 14 16 - E-mail: comune-gurin@freesurf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bosco/Gurin: www.bosco-gurin.ch

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