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Arbeitslosengeld in Lüterkofen-Ichertswil |
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Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lüterkofen-Ichertswil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lüterkofen-Ichertswil : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil Telefon: 032 677 01 70 Webseite: www.lueterkofen-ichertswil.ch Email: gemeindeverwaltung@lueterkofen-ichertswil.ch Fax: 032 677 01 72
Lüterkofen-Ichertswil - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lüterkofen-Ichertswil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lüterkofen-Ichertswil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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