gemeindeverwaltung Gemeinde Stetten (SH)

Arbeitslosengeld in Stetten (SH)

Gemeinde Stetten (SH)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Stetten (SH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stetten (SH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Stetten (SH) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Stetten (SH) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Stetten (SH)
Brämlenstrasse 2
8234 Stetten (SH)
Schweiz

Telefon:

052 643 50 37

Webseite:

www.stetten.ch

Email:

info@stetten.ch

Fax:

052 643 29 14

Stetten (SH) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Stetten (SH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Stetten (SH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Stetten (SH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Stetten (SH)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Stetten (SH). Telefon: 052 643 50 37 - E-mail: info@stetten.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Stetten (SH): www.stetten.ch

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