gemeindeverwaltung Gemeinde Lohn (SH)

Arbeitslosengeld in Lohn (SH)

Gemeinde Lohn (SH)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lohn (SH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lohn (SH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lohn (SH) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Lohn (SH) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Lohn (SH)

8235 Lohn (SH)
Schweiz

Telefon:

052 649 47 49

Webseite:

www.lohn.ch

Email:

gianna.caduff@lohn.ch

Fax:

052 649 47 76

Lohn (SH) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Lohn (SH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lohn (SH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lohn (SH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Lohn (SH)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Lohn (SH). Telefon: 052 649 47 49 - E-mail: gianna.caduff@lohn.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Lohn (SH): www.lohn.ch

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