gemeindeverwaltung Gemeinde Rothrist

Arbeitslosengeld in Rothrist

Gemeinde Rothrist

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rothrist ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rothrist. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rothrist :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rothrist wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rothrist
Bernstrasse 108
4852 Rothrist
Schweiz

Telefon:

062 785 36 11

Webseite:

www.rothrist.ch

Email:

gemeindekanzlei@rothrist.ch

Fax:

062 785 36 19

Rothrist - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rothrist, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rothrist oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rothrist erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rothrist

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rothrist. Telefon: 062 785 36 11 - E-mail: gemeindekanzlei@rothrist.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rothrist: www.rothrist.ch

Andere Dienstleistungen