gemeindeverwaltung Gemeinde Alpnach

Arbeitslosengeld in Alpnach

Gemeinde Alpnach

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Alpnach ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Alpnach. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Alpnach :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Alpnach wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Alpnach
Bahnhofstrasse 15
6055 Alpnach
Schweiz

Telefon:

041 672 96 96

Webseite:

www.alpnach-ow.ch

Email:

kanzlei@alpnach.ow.ch

Fax:

041 672 96 95

Alpnach - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Alpnach, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Alpnach oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Alpnach erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Alpnach

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Alpnach. Telefon: 041 672 96 96 - E-mail: kanzlei@alpnach.ow.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Alpnach: www.alpnach-ow.ch

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