Arbeitslosengeld in Oberdorf (NW) |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberdorf (NW) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberdorf (NW). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberdorf (NW) : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Oberdorf (NW) Telefon: 041 618 62 62 Webseite: www.oberdorf-nw.ch Email: oberdorf@nw.ch Fax: 041 618 62 60
Oberdorf (NW) - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberdorf (NW), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberdorf (NW) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberdorf (NW) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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