gemeindeverwaltung Gemeinde La Tène

Arbeitslosengeld in Marin-Epagnier

Gemeinde La Tène

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Marin-Epagnier ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Tène. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Marin-Epagnier :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde La Tène wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde La Tène
Rue Auguste-Bachelin 4
2074 Marin-Epagnier
Schweiz

Telefon:

032 756 02 80

Webseite:

www.commune-la-tene.ch

Email:

Fax:

032 756 02 81

Marin-Epagnier - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde La Tène, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Marin-Epagnier oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Marin-Epagnier erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Marin-Epagnier

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde La Tène. Telefon: 032 756 02 80 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde La Tène: www.commune-la-tene.ch

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