gemeindeverwaltung Gemeinde La Brévine

Arbeitslosengeld in La Brévine

Gemeinde La Brévine

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in La Brévine ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Brévine. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in La Brévine :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde La Brévine wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde La Brévine
Village 215
2406 La Brévine
Schweiz

Telefon:

032 935 11 15

Webseite:

http://labrevine.ne.ch

Email:

commune.Brevine@ne.ch

Fax:

032 935 10 43

La Brévine - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde La Brévine, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in La Brévine oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in La Brévine erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in La Brévine

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde La Brévine. Telefon: 032 935 11 15 - E-mail: commune.Brevine@ne.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde La Brévine: http://labrevine.ne.ch

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