gemeindeverwaltung Gemeinde Cornaux

Arbeitslosengeld in Cornaux

Gemeinde Cornaux

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Cornaux ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Cornaux. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Cornaux :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Cornaux wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Cornaux
Clos-St-Pierre 1
2087 Cornaux
Schweiz

Telefon:

032 758 75 30

Webseite:

www.cornaux.ch

Email:

commune.cornaux@ne.ch

Fax:

032 758 75 39

Cornaux - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Cornaux, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Cornaux oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Cornaux erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Cornaux

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Cornaux. Telefon: 032 758 75 30 - E-mail: commune.cornaux@ne.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Cornaux: www.cornaux.ch

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