gemeindeverwaltung Gemeinde Oberrüti

Arbeitslosengeld in Oberrüti

Gemeinde Oberrüti

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberrüti ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberrüti. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberrüti :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberrüti wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberrüti
Dorfweg 3
5647 Oberrüti
Schweiz

Telefon:

041 787 11 74

Webseite:

www.oberrueti.ch

Email:

gemeindeverwaltung@oberrueti.ch

Fax:

041 787 11 81

Oberrüti - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberrüti, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberrüti oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberrüti erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberrüti

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberrüti. Telefon: 041 787 11 74 - E-mail: gemeindeverwaltung@oberrueti.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberrüti: www.oberrueti.ch

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