gemeindeverwaltung Gemeinde Neuenhof

Arbeitslosengeld in Neuenhof

Gemeinde Neuenhof

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Neuenhof ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neuenhof. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Neuenhof :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Neuenhof wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Neuenhof
Zürcherstrasse 107
5432 Neuenhof
Schweiz

Telefon:

056 416 21 11

Webseite:

www.neuenhof.ch

Email:

gemeinde@neuenhof.ch

Fax:

056 416 21 79

Neuenhof - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Neuenhof, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Neuenhof oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Neuenhof erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Neuenhof

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Neuenhof. Telefon: 056 416 21 11 - E-mail: gemeinde@neuenhof.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Neuenhof: www.neuenhof.ch

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