gemeindeverwaltung Gemeinde Muriaux

Arbeitslosengeld in Muriaux

Gemeinde Muriaux

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Muriaux ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Muriaux. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Muriaux :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Muriaux wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Muriaux

2338 Muriaux
Schweiz

Telefon:

032 951 19 06

Webseite:

www.muriaux.chhome/home.htm

Email:

commune@muriaux.ch

Fax:

032 951 19 07

Muriaux - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Muriaux, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Muriaux oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Muriaux erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Muriaux

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Muriaux. Telefon: 032 951 19 06 - E-mail: commune@muriaux.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Muriaux: www.muriaux.chhome/home.htm

Andere Dienstleistungen