gemeindeverwaltung Gemeinde Muri (AG)

Arbeitslosengeld in Muri (AG)

Gemeinde Muri (AG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Muri (AG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Muri (AG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Muri (AG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Muri (AG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Muri (AG)
Seetalstrasse 6
5630 Muri (AG)
Schweiz

Telefon:

056 675 52 10

Webseite:

www.muri.ch

Email:

kanzlei@muri.ch

Fax:

056 675 52 11

Muri (AG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Muri (AG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Muri (AG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Muri (AG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Muri (AG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Muri (AG). Telefon: 056 675 52 10 - E-mail: kanzlei@muri.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Muri (AG): www.muri.ch

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