gemeindeverwaltung Gemeinde Ederswiler

Arbeitslosengeld in Ederswiler

Gemeinde Ederswiler

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ederswiler ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ederswiler. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ederswiler :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ederswiler wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ederswiler
Schulhaus 1
2813 Ederswiler
Schweiz

Telefon:

032 431 17 57

Webseite:

Email:

gemeinde_ederswiler@bluewin.ch

Fax:

032 431 17 57

Ederswiler - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ederswiler, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ederswiler oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ederswiler erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ederswiler

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ederswiler. Telefon: 032 431 17 57 - E-mail: gemeinde_ederswiler@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ederswiler:

Andere Dienstleistungen