gemeindeverwaltung Gemeinde Mühlau

Arbeitslosengeld in Mühlau

Gemeinde Mühlau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mühlau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mühlau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mühlau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mühlau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mühlau
Rüstenschwilerstrasse 8
5642 Mühlau
Schweiz

Telefon:

056 668 17 91

Webseite:

www.muehlau.ch

Email:

gemeinde@muehlau.ch

Fax:

056 668 11 76

Mühlau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mühlau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mühlau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mühlau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mühlau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mühlau. Telefon: 056 668 17 91 - E-mail: gemeinde@muehlau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mühlau: www.muehlau.ch

Andere Dienstleistungen