gemeindeverwaltung Gemeinde S-chanf

Arbeitslosengeld in S-chanf

Gemeinde S-chanf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in S-chanf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde S-chanf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in S-chanf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde S-chanf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde S-chanf
Chesa cumünela
7525 S-chanf
Schweiz

Telefon:

081 854 12 40

Webseite:

www.s-chanf.ch

Email:

admin.s-chanf@bluewin.ch

Fax:

081 854 24 91

S-chanf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde S-chanf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in S-chanf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in S-chanf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in S-chanf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde S-chanf. Telefon: 081 854 12 40 - E-mail: admin.s-chanf@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde S-chanf: www.s-chanf.ch

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