gemeindeverwaltung Gemeinde Val Müstair

Arbeitslosengeld in Müstair

Gemeinde Val Müstair

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Müstair ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Val Müstair. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Müstair :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Val Müstair wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Val Müstair
Forum cumünal
7537 Müstair
Schweiz

Telefon:

081 851 62 00

Webseite:

www.cdvm.ch

Email:

administraziun@cdvm.ch

Fax:

081 851 62 01

Müstair - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Val Müstair, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Müstair oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Müstair erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Müstair

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Val Müstair. Telefon: 081 851 62 00 - E-mail: administraziun@cdvm.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Val Müstair: www.cdvm.ch

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