gemeindeverwaltung Gemeinde Mellikon

Arbeitslosengeld in Mellikon

Gemeinde Mellikon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mellikon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mellikon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mellikon :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mellikon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mellikon
Alte Dorfstrasse 1
5332 Rekingen (AG)
Schweiz

Telefon:

056 / 265 00 30

Webseite:

www.mellikon.ch

Email:

mellikon@verwaltung2000.ch

Fax:

056 / 265 00 49

Mellikon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mellikon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mellikon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mellikon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mellikon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mellikon. Telefon: 056 / 265 00 30 - E-mail: mellikon@verwaltung2000.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mellikon: www.mellikon.ch

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