gemeindeverwaltung Gemeinde Maienfeld

Arbeitslosengeld in Maienfeld

Gemeinde Maienfeld

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Maienfeld ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Maienfeld. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Maienfeld :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Maienfeld wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Maienfeld
Rathaus
7304 Maienfeld
Schweiz

Telefon:

081 300 45 50

Webseite:

www.maienfeld.ch

Email:

stadtverwaltung@maienfeld.ch

Fax:

081 300 45 60

Maienfeld - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Maienfeld, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Maienfeld oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Maienfeld erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Maienfeld

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Maienfeld. Telefon: 081 300 45 50 - E-mail: stadtverwaltung@maienfeld.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Maienfeld: www.maienfeld.ch

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