Arbeitslosengeld in La Punt-Chamues-ch |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in La Punt-Chamues-ch ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Punt-Chamues-ch. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in La Punt-Chamues-ch : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde La Punt-Chamues-ch Telefon: 081 854 13 14 Webseite: www.lapunt.ch Email: sekretariat@lapunt.ch Fax: 081 854 22 61
La Punt-Chamues-ch - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde La Punt-Chamues-ch, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in La Punt-Chamues-ch oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in La Punt-Chamues-ch erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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