gemeindeverwaltung Gemeinde Domat/Ems

Arbeitslosengeld in Domat/Ems

Gemeinde Domat/Ems

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Domat/Ems ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Domat/Ems. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Domat/Ems :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Domat/Ems wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Domat/Ems
Tircal 11
7013 Domat/Ems
Schweiz

Telefon:

081 632 82 00

Webseite:

www.domat-ems.ch

Email:

info@domat-ems.ch

Fax:

081 632 82 50

Domat/Ems - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Domat/Ems, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Domat/Ems oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Domat/Ems erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Domat/Ems

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Domat/Ems. Telefon: 081 632 82 00 - E-mail: info@domat-ems.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Domat/Ems: www.domat-ems.ch

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